Für gewöhnlich brechen Muslime in Marokko ihr Fasten durch den Verzehr einer Dattel und einer Suppe nach marokkanischer Art sowie einem nahrhaften Essen, falls man sich dieses leisten kann. Muslime sind stets angehalten, bedürftigen Menschen zu helfen, insbesondere den näheren (bedürftigen) Nachbarn sowie Reisenden, die einer Mahlzeit bedürfen.
Die Belohnung für das Speisen eines Bedürftigen ist groß, da der Prophet, Gott segne Ihn und schenke Ihm Heil, diesbezüglich sagte: „Wer einen Fastenden beim Fastenbrechen speist, erhält das Gleiche an dessen Belohnung, ohne dass dabei die Belohnung des Fastenden vermindert wird.“ Hadith überliefert von Tirmidy, etc.
Deshalb bitten wir Euch um tatkräftige Unterstützung. Wir sind für jede Spende dankbar!
Gemeinsames Fastenbrechen (Iftar)
Da viele Wanderarbeiter oder Saisonarbeiter in Marokko nicht die finanziellen Mittel haben, ihr Fasten mit einer angemessenen warmen Mahlzeit zu beenden, entstand bei uns der Gedanke, wenigstens denjenigen Menschen eine warme Mahlzeit zu verschaffen, welche nach Beendigung ihrer Landarbeit bis nach Hause noch weite Strecken zu Fuß zurücklegen müssen.
Mit Hilfe von lokalen Kräften werden täglich Zelte und Tische aufgebaut und Mahlzeiten vorbereitet, um gemeinsam mit den bedürftigen Menschen in der Umgebung und Landarbeitern das gemeinsame Abendmahl zu genießen. Hierfür organisiert das DMH mit Hilfe Eurer Spendengelder die entsprechenden Mahlzeiten. Es werden täglich (also dreißigmal) im Ramadan ca. 150 Menschen gespeist.
Lebensmittelpakete (Iftar-Pakete)
Menschen oder auch ganze Familien, die nicht die Möglichkeit haben am gemeinsamen Iftar teilzunehmen, versuchen wir mit Lebensmittelpaketen bei ihrem Iftar zu unterstützen. Ein Lebensmittelpakt setzt sich zusammen aus Mehl, Reis, Zucker, Speiseöl, Milch, Linsen, Humus, Datteln, Marmelade, Tee, verschiedene Nudelsorten, Spülmittel und diverse Gewürze. Je nach Größe der Familie werden pro Lebensmittelpaket 50 € bis 70 € benötigt.
Lasst uns hilfsbedürftigen Familien zum Ramadan eine Freude bereiten.
Zakatul Fitr, Kafara sowie Fidya
Die Zakat-ul-Fitr ist eine Pflichtabgabe im Ramadan, die nicht mit der regulären Zakat zu verwechseln ist. Sie muss bis zum Festtag entrichtet werden. Der empfohlene Betrag für die Zakat-ul Fitr beträgt in diesem Jahr 10 Euro pro Person.
Das Deutsch-Marokkanische-Hilfswerk sammelt Eure Zakat und verteilt diese in Form von entsprechenden Lebensmittelpaketen oder finanziellen Hilfen an bedürftige Familien.
Gleiches gilt auch für Kafara (Unterlassen des Fastens ohne einen gültigen Grund) sowie Fidya (Unterlassen des Fastens aufgrund von Krankheit), welche an Bedürftige weitergeleitet werden.
Bitte überweist die Summe rechtzeitig auf das DMH-Konto, so dass wir diese auch rechtzeitig an die bedürftigen Menschen weiterleiten können.